Unternehmensverwaltung
Die wiederkehrenden gesellschaftsrechtlichen Pflichten einer Schweizer Gesellschaft nach der Gründung, im Rahmen eines laufenden Mandats.
Die Gründung ist ein einmaliges Ereignis. Danach folgt ein Kalender laufender Pflichten: eine jährliche Generalversammlung, Protokolle, Registeraktualisierungen bei jeder Änderung und ein Aktienbuch, das korrekt geführt sein muss. Wir führen diesen Kalender und handeln danach.
Laufendes Mandat
Einberufung, Traktandenliste, Beschlüsse und Protokoll, innerhalb der gesetzlichen Frist.
Werden im Laufe des Jahres bei anfallenden Entscheidungen erstellt und dokumentiert.
Wird geführt, einschliesslich der Meldungen zur wirtschaftlichen Berechtigung, die die Gesellschaft aufbewahren muss.
Änderungen von Zweck, Kapital, Adresse, Zeichnungsberechtigung oder Organen werden vorbereitet und angemeldet.
Schreiben kantonaler und eidgenössischer Behörden werden entgegengenommen, gesichtet und beantwortet oder an Sie weitergeleitet.
Gesellschaftsunterlagen werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, am Sitz der Gesellschaft aufbewahrt.
Verwaltung und Buchhaltung überschneiden sich am Jahresende. Halten wir beide Mandate, werden Jahresrechnung, Generalversammlung und Registerstand aufeinander abgestimmt, statt getrennt erstellt zu werden.
- 01Was, wenn sich in einem Jahr nichts ändert?
- Es findet dennoch eine Generalversammlung mit Protokoll statt. Das ist das Minimum, und es ist nicht optional.
- 02Können Sie in meinem Namen gegenüber den Behörden auftreten?
- Für administrative Korrespondenz und Handelsregisteranmeldungen ja, im Rahmen eines schriftlichen Mandats. Entscheidungen, die ein Organ der Gesellschaft erfordern, verbleiben bei Ihren Organen.
Verwandte Dienstleistungen
Bereit für den Start in der Schweiz?
Ein Gespräch genügt, um Ihre Pläne zu besprechen und die passende Struktur zu skizzieren.
Beratungsgespräch vereinbaren
