RPCS

Schweizer Firmengründung und -verwaltung

Gründung, Sitzadresse, Verwaltungsräte mit Schweizer Wohnsitz und Buchhaltung für internationale Gründer. Dazu Beratung mit Schwerpunkt auf Fintech- und Krypto-Unternehmen.

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Warum RPCS

Vollständig im Ausland gehaltene Gesellschaften.

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Gesellschafter sind nicht eingeschränkt.

Alles aus einer Hand, von Anfang bis Ende.

Gründung, Sitzadresse, Verwaltungsratsmandat, Buchhaltung und Unterstützung bei der Bankeröffnung durch dasselbe Team.

Vermittlung schweizerisch wohnhafter Verwaltungsräte.

Die gesetzlich vorgeschriebene Zeichnungsberechtigung wird im Rahmen der Gründung sichergestellt.

Laufende Verwaltung.

Die Gesellschaft erfüllt ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft, nicht nur im Moment der Gründung.

Erfahrung im Fintech- und Krypto-Bereich.

Beratung für Gründer in einem Bereich, den die meisten Anbieter von Unternehmensdienstleistungen meiden.

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Teilen Sie uns mit, was Sie planen, wir melden uns bei Ihnen.

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Mit wem wir arbeiten

  • Internationale Gründer
  • Holding- und Vermögensstrukturen
  • Handels- und Technologieunternehmen
  • Unternehmer, die ihren Geschäftsbetrieb verlagern
  • Fintech- und Krypto-Unternehmen

Warum eine Schweizer Struktur

  • Politische und monetäre Stabilität.
  • Öffnet Türen bei Banken und Geschäftspartnern.
  • Wettbewerbsfähige kantonale Besteuerung.
  • Funktionierende Gerichte und Verwaltung.

Eine Gesellschaft als Ausländer gründen

Beide sind private Gesellschaften mit beschränkter Haftung, offen für Gründer jeder Staatsangehörigkeit und jedes Wohnsitzes. Der Unterschied liegt darin, wer im Register erscheint, wer zeichnungsberechtigt ist und wie Anteile übertragen werden.

Die Staatsangehörigkeit der Gründer spielt keine Rolle.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die in der Schweiz häufigste Rechtsform für inhabergeführte Unternehmen und Holdingstrukturen.

  • Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Gründer sind nicht eingeschränkt.
  • Mindestens eine Person mit Einzelzeichnungsberechtigung muss in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Die Gesellschafter werden namentlich im öffentlichen Handelsregister aufgeführt.

AG (Aktiengesellschaft)

Bevorzugt, wenn Ansehen bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern wichtig ist.

  • Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Gründer sind nicht eingeschränkt.
  • Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung muss in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Der Verwaltungsrat wird im Handelsregister eingetragen, die Aktionäre hingegen nicht.
Details zur Firmengründung

Fintech und Krypto

Fintech und Krypto in der Schweiz

Die Schweiz kennt keine einheitliche Krypto-Lizenz. Die meisten Modelle für Handel, Brokerage, Verwahrung und Zahlungsverkehr gelten als Finanzintermediation im Sinne des Geldwäschereigesetzes und erfordern den Anschluss an eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation. Das ist gemeint, wenn von einer «Schweizer Krypto-Lizenz» die Rede ist.

Wir beraten Sie dazu, wie sich dies auf Ihr Geschäftsmodell auswirkt. Das eigentliche Bewilligungsverfahren liegt bei spezialisierten Anbietern; wo unsere Arbeit endet, sagen wir Ihnen offen.

Fintech und Krypto

Ablauf

01

Anfrage.

Senden Sie uns Ihre Angaben und eine kurze Beschreibung des Geschäfts.

02

Dokumentenvorbereitung.

Wir prüfen den Fall und erstellen die Gründungsdokumente.

03

Unterzeichnung der Dokumente.

Sie prüfen und unterzeichnen, die Unterschriften werden notariell beglaubigt.

04

Öffentliche Beurkundung.

Die Gründungsdokumente werden öffentlich beurkundet.

05

Handelsregistereintrag.

Die Eintragung dauert rund 14 Tage, anschliessend senden wir Ihnen den beglaubigten Auszug.

Gesamter Ablauf

Vorteile für ausländische Gründer

Was Ihnen eine Schweizer Struktur bringt.

Schweizer Geschäftsadresse.

Gewicht bei Banken und Geschäftspartnern.

Sicherheit und Stabilität.

Politische und monetäre Stabilität.

Schweizer Image und Qualität.

Signalisiert Qualität, noch bevor Sie ein Wort gesagt haben.

Wettbewerbsfähige Besteuerung.

Sätze, die im internationalen Vergleich gut abschneiden und je nach Kanton variieren.

Internationaler Finanzplatz.

Breiter Zugang zu einem gut regulierten Bankensystem.

Effiziente Verwaltung.

Behörden, die verlässlich arbeiten.

Häufige Fragen

01Kann ein Ausländer eine Schweizer Gesellschaft zu 100% besitzen?

Ja. Die Staatsangehörigkeit der Gesellschafter ist nicht eingeschränkt, allerdings muss eine zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz wohnhaft sein, was wir organisieren.

02AG oder GmbH?

Die GmbH hat den geringeren Kapitalbedarf, der vollständig einbezahlt werden muss. Die AG erfordert mehr Kapital, wovon bei der Gründung nur ein Teil einbezahlt wird. Gesellschafter der GmbH erscheinen im Handelsregister, Aktionäre der AG nicht.

03Wie lange dauert die Gründung?

Die Dokumentenvorbereitung dauert wenige Tage, sobald die Angaben bestätigt sind. Der Handelsregistereintrag folgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

04Arbeiten Sie mit Krypto- und Fintech-Unternehmen?

Ja, als Berater für die Strukturierung und die Anwendung des Schweizer Regulierungswegs. Wir selbst erbringen keine regulatorischen Dienstleistungen oder Compliance-Dienstleistungen.

05Benötige ich für ein Krypto-Geschäft in der Schweiz eine Lizenz?

Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Viele erfordern einen Anschluss an eine SRO gemäss Geldwäschereigesetz statt einer FINMA-Lizenz.

06Können Sie ein Bankkonto garantieren?

Nein. Die Entscheidung liegt bei der Bank. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu helfen, ein Dossier vorzulegen, das fair geprüft wird.

Schweizer Firmengründung leicht gemacht

Sprechen Sie mit uns

Die Schweiz ist eine naheliegende Wahl für internationale Unternehmer und Investoren: eine stabile Wirtschaft und ein wettbewerbsfähiges Steuersystem. Bei RPCS gründen wir Schweizer Gesellschaften für Gründer aus aller Welt.

Die AG eignet sich für grössere Unternehmen und solche, die Investoren aufnehmen, sie bietet Glaubwürdigkeit und eine flexible Aktienstruktur. Die GmbH deckt die meisten übrigen Fälle bei geringerem Kapitalbedarf ab.

Für Gründer ohne lokale Kenntnisse ist der Prozess allein schwierig. Wir übernehmen ihn für Sie und bleiben für Buchhaltung, Mehrwertsteuer und Jahresmeldungen an Ihrer Seite.

Bereit für den Start in der Schweiz?

Ein Gespräch genügt, um Ihre Pläne zu besprechen und die passende Struktur zu skizzieren.

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