Firmengründung
Gründung einer Schweizer GmbH oder AG für im Ausland wohnhafte Gründer, von der Strukturierung bis zum Handelsregistereintrag.
Wir gründen Schweizer Gesellschaften für Gründer, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind. Die Arbeit erfolgt von unserem Büro in Zürich aus und erfordert von Ihnen keine Reise, ausser für die notarielle Unterzeichnung.
GmbH oder AG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Einzahlung bei Gründung
- Vollständiger Betrag
- Gesellschafter im öffentlichen Register
- Ja, mit Name und Beteiligung
- Typische Verwendung
- Inhabergeführte Unternehmen, Holdingstrukturen
- Übertragung von Anteilen
- Erfordert grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafter
Aktiengesellschaft (AG)
- Einzahlung bei Gründung
- Mindestens CHF 50'000
- Aktionäre im öffentlichen Register
- Nein
- Typische Verwendung
- Grössere Unternehmen, externe Investoren, Aktienübertragungen
- Übertragung von Aktien
- Grundsätzlich frei übertragbar
Beide Rechtsformen erfordern mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Zeichnungsberechtigung für die Gesellschaft. Dies ist eine gesetzliche Pflicht und keine Formsache; ohne sie nimmt das Handelsregisteramt keine Eintragung vor.
Das Schweizer Handelsregister ist öffentlich. Bei einer GmbH werden die Gesellschafter namentlich aufgeführt. Bei einer AG werden die Aktionäre nicht aufgeführt, die Gesellschaft führt jedoch ein eigenes Aktienbuch, und die wirtschaftliche Berechtigung muss der Gesellschaft offengelegt werden. Wir bieten keine Gestaltungen an, die auf die Verschleierung der Eigentümerschaft abzielen.
Wie die Gründung abläuft
Erstgespräch
30–45 MinutenWir klären die geplante Tätigkeit, die Eigentümerstruktur und die passende Rechtsform. Handelt es sich um eine Tätigkeit im Finanzsektor, stellen wir hier auch fest, ob ein Bewilligungsweg anwendbar ist.
Strukturierung und Dokumente
innerhalb von 5 ArbeitstagenWir erstellen die Statuten, die öffentliche Urkunde und den Handelsregisterantrag und senden sie Ihnen zur Prüfung zu.
Kapitaleinzahlung
abhängig von der BankDas Aktien- bzw. Stammkapital wird auf ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die Teil der Anmeldung wird.
Unterzeichnung und Beurkundung
Die Dokumente werden unterzeichnet und die Unterschriften notariell beglaubigt. Befinden Sie sich im Ausland, erfolgt dies vor Ort bei einem Notar oder einem Schweizer Konsulat und wird, wo erforderlich, apostilliert.
Handelsregisteranmeldung
rund 14 TageWir reichen die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Nach der Eintragung senden wir Ihnen den beglaubigten Auszug sowie die vollständigen Gründungsunterlagen.
Was inbegriffen ist
Welche Rechtsform, welches Kapital, welcher Gesellschaftszweck, und was das für Steuern und Berichterstattung bedeutet.
Statuten, öffentliche Urkunde, Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärungen, Mandatsannahme.
Wir beauftragen den Notar und organisieren den Termin.
Wir bereiten den Antrag für das gesperrte Konto vor und reichen ihn ein. Die Entscheidung liegt bei der Bank.
Einreichung, Nachverfolgung von Rückfragen des Registers, sowie der beglaubigte Auszug.
Aktien- bzw. Anteilbuch, Verwaltungsratsbeschlüsse sowie die Unterlagen, die bei der Eröffnung eines Geschäftskontos verlangt werden.
Was nicht inbegriffen ist
Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn ein. Die Annahme liegt im Ermessen der Bank und kann weder von uns noch von sonst jemandem garantiert werden.
Wir beraten Sie zum Bewilligungsweg und reichen den SRO-Mitgliedschaftsantrag in Ihrem Namen ein (siehe Fintech & Krypto). Wir stellen keine AML-Compliance-Officer.
Werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
- 01Muss ich in die Schweiz reisen?
- Nein. Die Unterschriften werden vor Ort notariell beglaubigt und für die Verwendung in der Schweiz legalisiert.
- 02Kann ich alleiniger Gründer sein?
- Ja. Eine GmbH oder AG kann von einer einzelnen Person gegründet werden, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Die Anforderung an eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung besteht davon unabhängig weiterhin.
- 03Wie hoch ist der Unternehmenssteuersatz für eine Schweizer Gesellschaft?
- Der effektive kombinierte Steuersatz aus Bund, Kanton und Gemeinde auf den Reingewinn hängt vom Sitzkanton und der Sitzgemeinde ab und liegt schweizweit bei rund 12% bis 21%. Die Sätze ändern sich; wir bestätigen den aktuellen Wert für Ihren gewählten Sitz im Rahmen der Strukturierung.
- 04Wie lange dauert der gesamte Prozess?
- Von der vollständigen Dokumentation bis zum Registereintrag dauert es in der Regel drei bis fünf Wochen, wobei der Zeitrahmen der Bank für das Kapitalkonto der übliche variable Faktor ist.
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