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Firmengründung

Gründung einer Schweizer GmbH oder AG für im Ausland wohnhafte Gründer, von der Strukturierung bis zum Handelsregistereintrag.

Wir gründen Schweizer Gesellschaften für Gründer, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind. Die Arbeit erfolgt von unserem Büro in Zürich aus und erfordert von Ihnen keine Reise, ausser für die notarielle Unterzeichnung.

GmbH oder AG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

CHF 20'000
Mindeststammkapital
Einzahlung bei Gründung
Vollständiger Betrag
Gesellschafter im öffentlichen Register
Ja, mit Name und Beteiligung
Typische Verwendung
Inhabergeführte Unternehmen, Holdingstrukturen
Übertragung von Anteilen
Erfordert grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafter

Aktiengesellschaft (AG)

CHF 100'000
Mindestaktienkapital
Einzahlung bei Gründung
Mindestens CHF 50'000
Aktionäre im öffentlichen Register
Nein
Typische Verwendung
Grössere Unternehmen, externe Investoren, Aktienübertragungen
Übertragung von Aktien
Grundsätzlich frei übertragbar

Beide Rechtsformen erfordern mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Zeichnungsberechtigung für die Gesellschaft. Dies ist eine gesetzliche Pflicht und keine Formsache; ohne sie nimmt das Handelsregisteramt keine Eintragung vor.

Das Schweizer Handelsregister ist öffentlich. Bei einer GmbH werden die Gesellschafter namentlich aufgeführt. Bei einer AG werden die Aktionäre nicht aufgeführt, die Gesellschaft führt jedoch ein eigenes Aktienbuch, und die wirtschaftliche Berechtigung muss der Gesellschaft offengelegt werden. Wir bieten keine Gestaltungen an, die auf die Verschleierung der Eigentümerschaft abzielen.

Wie die Gründung abläuft

1

Erstgespräch

30–45 Minuten

Wir klären die geplante Tätigkeit, die Eigentümerstruktur und die passende Rechtsform. Handelt es sich um eine Tätigkeit im Finanzsektor, stellen wir hier auch fest, ob ein Bewilligungsweg anwendbar ist.

2

Strukturierung und Dokumente

innerhalb von 5 Arbeitstagen

Wir erstellen die Statuten, die öffentliche Urkunde und den Handelsregisterantrag und senden sie Ihnen zur Prüfung zu.

3

Kapitaleinzahlung

abhängig von der Bank

Das Aktien- bzw. Stammkapital wird auf ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die Teil der Anmeldung wird.

4

Unterzeichnung und Beurkundung

Die Dokumente werden unterzeichnet und die Unterschriften notariell beglaubigt. Befinden Sie sich im Ausland, erfolgt dies vor Ort bei einem Notar oder einem Schweizer Konsulat und wird, wo erforderlich, apostilliert.

5

Handelsregisteranmeldung

rund 14 Tage

Wir reichen die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Nach der Eintragung senden wir Ihnen den beglaubigten Auszug sowie die vollständigen Gründungsunterlagen.

Was inbegriffen ist

Beratung zu Rechtsform und Strukturierung

Welche Rechtsform, welches Kapital, welcher Gesellschaftszweck, und was das für Steuern und Berichterstattung bedeutet.

Gründungsdokumentation

Statuten, öffentliche Urkunde, Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärungen, Mandatsannahme.

Koordination mit dem Notariat

Wir beauftragen den Notar und organisieren den Termin.

Kapitaleinzahlungskonto

Wir bereiten den Antrag für das gesperrte Konto vor und reichen ihn ein. Die Entscheidung liegt bei der Bank.

Handelsregisteranmeldung

Einreichung, Nachverfolgung von Rückfragen des Registers, sowie der beglaubigte Auszug.

Unterlagen nach der Gründung

Aktien- bzw. Anteilbuch, Verwaltungsratsbeschlüsse sowie die Unterlagen, die bei der Eröffnung eines Geschäftskontos verlangt werden.

Was nicht inbegriffen ist

Genehmigung des Geschäftskontos

Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn ein. Die Annahme liegt im Ermessen der Bank und kann weder von uns noch von sonst jemandem garantiert werden.

Finanzmarktrechtliche Bewilligung

Wir beraten Sie zum Bewilligungsweg und reichen den SRO-Mitgliedschaftsantrag in Ihrem Namen ein (siehe Fintech & Krypto). Wir stellen keine AML-Compliance-Officer.

Notariats- und Registergebühren

Werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.

01Muss ich in die Schweiz reisen?
Nein. Die Unterschriften werden vor Ort notariell beglaubigt und für die Verwendung in der Schweiz legalisiert.
02Kann ich alleiniger Gründer sein?
Ja. Eine GmbH oder AG kann von einer einzelnen Person gegründet werden, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Die Anforderung an eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung besteht davon unabhängig weiterhin.
03Wie hoch ist der Unternehmenssteuersatz für eine Schweizer Gesellschaft?
Der effektive kombinierte Steuersatz aus Bund, Kanton und Gemeinde auf den Reingewinn hängt vom Sitzkanton und der Sitzgemeinde ab und liegt schweizweit bei rund 12% bis 21%. Die Sätze ändern sich; wir bestätigen den aktuellen Wert für Ihren gewählten Sitz im Rahmen der Strukturierung.
04Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Von der vollständigen Dokumentation bis zum Registereintrag dauert es in der Regel drei bis fünf Wochen, wobei der Zeitrahmen der Bank für das Kapitalkonto der übliche variable Faktor ist.

Bereit für den Start in der Schweiz?

Ein Gespräch genügt, um Ihre Pläne zu besprechen und die passende Struktur zu skizzieren.

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