Buchhaltung und Steuern
Buchführung, Jahresabschluss, Mehrwertsteuer und Lohnbuchhaltung für Schweizer Gesellschaften, geführt nach Schweizer Standards und fristgerecht eingereicht.
Schweizer Gesellschaften führen ihre Bücher nach einem festgelegten Standard und reichen nach einem festen Kalender ein. Wir übernehmen dies für GmbH- und AG-Kunden, von denen die meisten inhabergeführt sind und ihren Sitz ausserhalb der Schweiz haben.
Leistungsumfang
Die gesetzliche Revision ist eine eigenständige Funktion und wird von einer zugelassenen Revisionsgesellschaft durchgeführt, nicht von uns. Die meisten kleinen Schweizer Gesellschaften können bei Erfüllung der Voraussetzungen auf eine ordentliche Revision verzichten (Opting-Out). Wir sagen Ihnen, auf welcher Seite dieser Grenze Sie stehen.
- 01Welche Fristen gelten für die Berichterstattung?
- Die Jahresrechnung muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres genehmigt werden; die Fristen für die Steuererklärung sind kantonal geregelt, wobei Fristverlängerungen auf Antrag in der Regel möglich sind.
- 02Arbeiten Sie mit Buchhaltungen in einer anderen Währung?
- Die Buchhaltung kann in der funktionalen Währung des Unternehmens geführt werden, mit einer Darstellung in CHF für Steuerzwecke. Wir klären ab, was in Ihrem Fall gilt.
- 03Können Sie eine anderswo begonnene Buchhaltung übernehmen?
- Ja. Wir stimmen zunächst den Eröffnungsbestand ab, was in der Regel eine einmalige Aufgabe zu Beginn des Mandats ist.
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