RPCS
Fintech & crypto

Fintech- und Krypto-Unternehmen

Beratung zum Schweizer Bewilligungsweg für Unternehmen im Finanzsektor, einschliesslich des SRO-Wegs.

Wenn Ihr Unternehmen Kundenvermögen verwaltet, Werte tauscht oder überträgt oder Token ausgibt, kann das Schweizer Finanzmarktrecht einen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation oder eine FINMA-Bewilligung erfordern. Wir beraten Sie dazu, welches Regime anwendbar ist und was es von Ihrer Struktur verlangt, und zwar vor der Gründung, nicht danach.

Der SRO-Weg in Kürze

Die Schweiz kennt keine einheitliche Krypto-Lizenz. Handels-, Brokerage-, Verwahrungs- und Zahlungsmodelle gelten in der Regel als Finanzintermediation im Sinne des Geldwäschereigesetzes, was vor Aufnahme der Tätigkeit den Anschluss an eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation erfordert. Das ist die Realität hinter dem Begriff «Schweizer Krypto-Lizenz».

Nach dem Anschluss deckt dieser Weg in der Regel Fiat-Zahlungsdienste, Krypto-Transfers und Wallets, Stablecoins, den Wechsel zwischen Fiat- und Kryptowährungen, Verwahrung sowie die Ausgabe von Karten über einen Bankpartner ab, zudem die direkte Aufnahme von Schweizer Kunden ohne separate ausländische Gesellschaft. Er unterliegt einem GwG-überwachten Regime statt einer vollständigen Bank- oder Effektenhändlerbewilligung, mit einer Obergrenze für die Entgegennahme von Publikumseinlagen; Unternehmen, die diese Grenze voraussichtlich überschreiten werden, planen stattdessen frühzeitig den Wechsel zu einer höherstufigen FINMA-Bewilligung.

Was die Bewilligung in der Regel abdeckt

Fiat-Zahlungsdienste

Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen und Abwicklung.

Krypto-Transfers, Wallets & Stablecoins

Werden unter demselben GwG-überwachten Regime gehalten und bewegt; eine separate Krypto-Lizenz gibt es in der Schweiz nicht.

Währungswechsel

Fiat zu Fiat, Fiat zu Krypto und Krypto zu Krypto.

Verwahrung

Getrennte oder gepoolte Bestände, wobei für gepoolte Bestände Offenlegungspflichten gelten.

Kartenausgabe

Über einen Bankpartner.

Direkte Aufnahme von Schweizer Kunden

Keine separate ausländische Gesellschaft nötig, um den Schweizer Markt zu bedienen.

Wozu wir beraten

Regulatorische Einordnung

Ob die geplante Tätigkeit in den Anwendungsbereich fällt und unter welches Regime sie fällt.

Gesellschaftsrechtliche Strukturierung für den gewählten Weg

Rechtsform, Kapital, Gesellschaftszweck und Governance werden von Anfang an auf die Bewilligungsanforderung ausgerichtet statt nachträglich angepasst, einschliesslich der Pflicht zu einem Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz, die die meisten Gründer über eine Nominee-Vereinbarung statt durch einen eigenen Wohnsitzwechsel erfüllen.

Anforderungsübersicht

Was der gewählte Weg an Organisation, Vertretung in der Schweiz und Dokumentation verlangt, einschliesslich der Tatsache, dass ein in der Schweiz ansässiger AML-Officer Voraussetzung für die Bewilligung ist.

Gründung und Verwaltung

Die eigentliche gesellschaftsrechtliche Arbeit, im Rahmen unserer Standardmandate.

SRO-Mitgliedschaftsantrag

Wir bereiten den Mitgliedschaftsantrag bei der zuständigen Selbstregulierungsorganisation vor und reichen ihn in Ihrem Namen ein; die Mitgliedschaft selbst liegt bei Ihrem Unternehmen.

01Benötige ich einen SRO-Anschluss?
Das hängt von der Tätigkeit ab, nicht von der Bezeichnung. Finanzintermediation im Sinne des Schweizer Rechts löst die Pflicht aus; viele Unternehmen, die sich selbst als Fintech bezeichnen, fallen nicht darunter. Diese Einordnung nehmen wir als Erstes vor.
02Kann ich zuerst gründen und die Bewilligung später klären?
Das ist möglich, in der Regel jedoch die teurere Reihenfolge. Gesellschaftszweck, Kapital und Governance lassen sich bei der Gründung leichter richtig festlegen als nachträglich anpassen.
03Bearbeiten Sie FINMA-Bewilligungsgesuche?
Nein. Wir beraten zum Weg und zur Strukturierung. Bewilligungsgesuche werden von spezialisierten Regulierungsanwälten bearbeitet.
04Benötige ich einen in der Schweiz ansässigen AML-Officer?
Ja, das ist eine Voraussetzung der SRO-Mitgliedschaft. RPCS tritt nicht als Ihr AML-Officer auf; wir vermitteln Ihnen spezialisierte Anbieter, die diese Rolle übernehmen.
05Was passiert, wenn mein Unternehmen den SRO-Weg überwächst?
Der SRO-Weg unterliegt einer Obergrenze für die Entgegennahme von Publikumseinlagen. Unternehmen, die diese voraussichtlich überschreiten, planen frühzeitig den Wechsel zu einer höherstufigen FINMA-Bewilligung, statt die Struktur später nachträglich anzupassen.

Bereit für den Start in der Schweiz?

Ein Gespräch genügt, um Ihre Pläne zu besprechen und die passende Struktur zu skizzieren.

Beratungsgespräch vereinbaren